Recht des geistigen Eigentums
Unsere Beratung im Immaterialgüterrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums und dem damit verbundenen Vermögensrecht. Das Ziel unserer Beratung ist es, dieses Vermögensrecht im Rechtsverkehr für Sie nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu organisieren, zu strukturieren und zu sichern.
Unsere Beratungspraxis erfasst insbesondere
- Erwerb und Verteidigung von Schutzrechten
- Lizenzverträge
- Urhebervertragsrecht
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Spezialisierungsvereinbarungen
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Behandlung von Schutzrechten in der Insolvenz
- Schiedsverfahren