Designrecht

Der Schutz von Produktdesigns und deren einzelnen Designelementen durch eingetragene Designs hat seit vielen Jahren eine enorme Bedeutung und ist neben dem allgemeinen Wettbewerbsrecht einer der wichtigsten Instrumente gegen Nachahmungen geworden. Der Erwerb von Designschutz vor dem EUIPO oder dem Deutschen Patent- und Markenamt ist heute eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Start der Vermarktung neuer Produkte.

Unser Fokus umfasst insbesondere:

  • Prüfung und Entwicklung einer Schutzstrategie für Designs und Designelemente
  • Betreuung von Designanmeldungen weltweit
  • Vertretung in Registrierungsverfahren vor dem EUIPO und dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • Vertretung in Beschwerdeverfahren vor dem EUIPO und dem Bundespatentgericht
  • Vertretung in Klageverfahren vor dem Europäischen Gericht (EuG und EuGH)
  • Vertretung in allen Nichtigkeitsverfahren vor dem EUIPO und dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • Ausarbeitung von Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen bei Konflikten
  • Durchsetzung Ihrer Rechte in Designverletzungsverfahren vor allen Gerichten in Deutschland und Koordinierung solcher Verfahren im Ausland