Gesellschaftsrecht

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. Diese beziehen sich sowohl auf die Stellung als Gesellschafter als auch auf die Organisation einer Gesellschaft mit der Wahl der unternehmensbezogen und steuerlich optimierten Rechtsform. Als Berater begleiten wir unsere Mandanten bei Prozessen der Entwicklung und Wandlung ihrer Gesellschaft oder der Gesellschaftsbeteiligung, wie Änderungen in der Gesellschafts- und Gesellschafterstruktur.

Unsere Beratungspraxis erfasst insbesondere

  • Gründung
  • Änderungen in der Gesellschafts- und Gesellschafterstruktur
  • Umwandlungen
  • Organschaften und Unternehmensverträge, Konzernrecht
  • Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen und anderen Gesellschafterversammlungen
  • Unternehmensfinanzierungen
  • Beratung von Organen oder Organmitgliedern
  • Liquidation
  • Insolvenzrechtliche Beratung
  • Gesellschafterauseinandersetzungen